Kinderbetreuung und mehr

Kindertagespflege ist nach dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern eine gleichberechtigte und gleichermaßen öffentlich geförderte Art der Kinderbetreuung.

Wir sind für die Stadt Gießen und einen Teil des Landkreises das zuständige Kindertagespflegebüro. Wir vermitteln Ihnen eine passende Tagesmutter oder Tagesvater, beraten Sie über die unterschiedlichen Betreuungsarten oder beantworten Ihre Fragen rund um Kindertagespflege.
Wenn Sie selbst Interesse daran haben, als Tagespflegeperson oder Babysitter zu arbeiten, sind wir ebenfalls für Sie da.

Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Betreuung bei Betreuungsengpässen, wenn zum Beispiel ein Elternteil krank wird oder Sie einfach abends einen Babysitter suchen.

Es gibt zwei Arten der Kindertagespflege:

  • Tagesmutter oder Tagesvater
    Sie sind selbstständig tätig betreuen in ihrem eignen Haushalt oder anderen geeigneten Räumen.
  • Kinderfrau
    Sie sind nicht selbstständig tätig und betreuen im Haushalt der jeweiligen Familie, je nach Betreuungsumfang als Minijobber oder als sozialversicherte Angestellte.

Grundsätzlich ist dann eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Ihre Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden.

Alle von uns vermittelten Tagesmütter, -väter oder Kinderfrauen haben eine gültige Pflegeerlaubnis. Diese Pflegeerlaubnis wird vom jeweils zuständigen Jugendamt (Stadt oder Landkreis Gießen) erteilt. Um die Erlaubnis zur Betreuung von Tageskindern vom Jugendamt zu erhalten, müssen diverse Vorgaben erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs „Kindertagespflege“
  • Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder“
  • Praktikum bei einer erfahrenen Kindertagespflegeperson und in einer Krippe oder einer Kita
  • es findet mindestens ein Hausbesuch durch das zuständige Kindertagespflegebüro vor Beginn der Tätigkeit sowie weitere Hausbesuche im Laufe der Tätigkeit statt
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Zertifikat)
  • Vorliegen diverser Unterlagen ( z.B. ärztliches Attest für alle Familienangehörigen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren, Profilbeschreibung der Tagespflegestelle)
  • Positive Beurteilung der persönlichen Eignung zur Kindertagespflege durch das Tagespflegebüro Eltern helfen Eltern e.V.

Weiterhin sind jährliche Fortbildungen sowie Auffrischungen des 1. Hilfe-Kurses verbindlich vorgeschrieben.
Tagesmütter (oder ein Tagesvater) können eine Pflegeerlaubnis für zwei bis maximal fünf Tageskinder beantragen, je nach Berufserfahrung, Räumlichkeiten oder Anzahl der eigenen Kinder. Die Pflegeerlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig. Sie kann dann neu beantragt werden.

Weitere Details finden Sie auch unter den Menüpunkten Tagespflegebüro Gießen und Netzwerk Kindertagespflege.

Die Gebührensatzungen zur Kindertagespflege des Landkreises und der Stadt Gießen regeln die Finanzierung der Betreuung. Ein bestimmter Anteil der Betreuungskosten wird in der Regel durch Stadt oder Landkreis übernommen.

Somit ist ein Platz in Kindertagespflege in der Regel nicht teurer als ein entsprechender Kitaplatz. Bei entsprechendem Bedarf kann ein Antrag auf Reduzierung oder Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden.

Weitere Details finden Sie auch unter den Menüpunkten Tagespflegebüro Gießen und Netzwerk Kindertagespflege.

Informationen zur Ausbildung als Kindertagespflegeperson und eine individuelle Beratung dazu erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Kindertagespflegebüro. Wenn Sie in der Stadt Gießen oder in den Gemeinden Pohlheim, Linden, Langgöns, Heuchelheim, Biebertal oder Wettenberg wohnen, informieren wir Sie gerne über die nächsten Ausbildungskurse und alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Kindertagespflege für Sie eine geeignete berufliche Perspektive sein könnte.
Wir bieten dazu regelmäßig Info-Veranstaltungen an. Die nächsten Termine erfragen Sie bitte in unserem Büro.

Weitere Details finden Sie auch unter den Menüpunkten Tagespflegebüro Gießen und Netzwerk Kindertagespflege.

Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Umfang von 30 Stunden. Dieser kann durch das Angebot eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung erfüllt werden.

Werden wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium weitere Wochenstunden benötigt, wird dies beim zuständigen Jugendamt entsprechend beantragt und nachgewiesen.

Kontakt

Eltern helfen Eltern

Rooseveltstraße 3, 35394 Gießen
Tel.: 0641 – 33 33 0
Fax: 0641 – 3 01 25 78