Netzwerk Kindertagespflege
für die Gemeinden Pohlheim, Linden, Langgöns, Heuchelheim, Biebertal und Wettenberg

Im Auftrag des Landkreises Gießen sind wir Ihr zuständiges Kindertagespflegebüro.

Wir informieren und beraten Sie rund um das Thema Kindertagespflege (z.B. Betreuungsvertrag, Eingewöhnung, Kosten).
Wir vermitteln Tagesmütter oder Tagesväter oder eine Kinderfrau und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer passenden Kinderbetreuung. Selbstverständlich kennen wir alle Tagespflegepersonen in unseren Gemeinden persönlich, da wir im Auftrag des Jugendamtes z.B. regelmäßige Hausbesuche durchführen sowie gemeinsam an Fortbildungen oder Vernetzungstreffen teilnehmen.

Für die Tagespflegepersonen sind wir Anlaufstelle für Fragen oder Anregungen.

Vermittlung von Kindertagespflegepersonen

Sie wohnen in den Gemeinden Pohlheim, Linden, Langgöns, Heuchelheim, Biebertal oder Wettenberg und suchen eine Tagesmutter oder einen Tagesvater? Dann sind wir das für Sie zuständige Kindertagespflegebüro. Wir vermitteln Tagesmütter und Tagesväter oder Kinderfrauen in Ihrer Gemeinde. Gerne unterstützen und beraten wir Sie zu allen Fragen rund um Kinderbetreuung wie z.B. Betreuungsvertrag, Eingewöhnung oder was auch immer Sie sonst zu diesem Thema fragen möchten.
Gerne können Sie einen persönlichen oder telefonischen Beratungstermin mit uns vereinbaren oder uns eine Mail schreiben.

Noch Fragen?

Es gibt zwei Arten der Kindertagespflege:

  • Tagesmutter und Tagesvater
    Sie sind selbstständig tätig betreuen in ihrem eignen Haushalt oder anderen geeigneten Räumen.
  • Kinderfrau
    Sie sind nicht selbstständig tätig und betreuen im Haushalt der jeweiligen Familie, je nach Betreuungsumfang im Minijob oder im sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Grundsätzlich ist eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden.

Alle von uns vermittelten Tagesmütter, -väter oder Kinderfrauen haben eine gültige Pflegeerlaubnis. Diese Pflegeerlaubnis wird vom jeweils zuständigen Jugendamt (Stadt Gießen oder Landkreis Gießen) erteilt. Um die Erlaubnis zur Betreuung von Tageskindern vom Jugendamt zu erhalten, müssen diverse Auflagen erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs „Kindertagespflege“
  • Teilnahme am Kurs „Erste Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder“
  • Praktikum bei einer erfahrenen Kindertagespflegeperson und in einer Krippe oder einer Kita
  • mind. ein Hausbesuch durch das zuständige Tagespflegebüro vor Beginn der Tätigkeit sowie weitere Hausbesuche im Laufe der Tätigkeit
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Zertifikat)
  • Vorliegen diverser Unterlagen ( z.B. ärztliches Attest für alle Familienangehörigen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren, Profilbeschreibung der Tagespflegestelle)
  • Positive Beurteilung der persönlichen Eignung zur Kindertagespflege durch das Tagespflegebüro Eltern helfen Eltern e.V. Weiterhin sind jährliche Fortbildungen sowie Auffrischungen des 1. Hilfe-Kurses verbindlich vorgeschrieben.
    Tagesmütter (oder ein Tagesvater) können eine Pflegeerlaubnis für maximal fünf Tageskinder beantragen. Die Pflegeerlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig. Sie kann dann neu beantragt werden.

Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen

Am Anfang Ihrer Ausbildung zur Kindertagespflegeperson steht eine ausführliche Information und persönliche Beratung in unserem Kindertagespflegebüro. Wir informieren Sie über diverse rechtliche und steuerliche Aspekte der Tätigkeit. Gemeinsam schauen wir, ob die Kindertagespflege für Sie eine berufliche Perspektive bieten kann. Auch die Anmeldung zum „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“ erfolgt über uns. Der Kurs wird durch das AWO Bildungswerk in Gießen durchgeführt.

Zur Anmeldung für den Kurs erhalten wir von Ihnen verschiedene persönliche Unterlagen (Bewerbungsbogen), Lebenslauf, ärztliches Attest für alle Ihre Familienangehörigen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren, etc.). Ein Hausbesuch finde vorab statt.

Der Ausbildungskurs umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 min und gliedert sich in zwei Teile:

Teil A (tätigkeitsvorbereitender Teil)

Der tätigkeitsvorbereitende Teil umfasst 160 UE plus ca. 100 UE Selbstlerneinheiten. Ergänzt wird dieser Teil durch einen Kurs „1. Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder“ (9 UE). Außerdem finden zwei Praktika zu je 40 Stunden bei einer langjährig tätigen Kindertagespflegeperson und in einer Kindertagesstätte statt.

Dieser Teil des Kurses schließt mit einer Lernergebnisfeststellung ab.

Vor Betreuungsbeginn findet die Beantragung Ihrer Pflegeerlaubnis statt. Hierzu erfolgt ein weiterer Hausbesuch, um zu klären, ob in Ihren Räumlichkeiten die erforderlichen Vorgaben für die Betreuung von Tageskindern erfüllt sind.

Die Pflegeerlaubnis wird beim Jugendamt des Landkreises Gießen beantragt. Diese ist maximal für fünf Jahre gültig und ermöglicht die Betreuung von bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern.

Teil B (tätigkeitsbegleitender Teil)

Nun beginnt der tätigkeitsbegleitende Teil der Qualifizierung im Umfang von 140 UE plus ca. 40 UE Selbstlerneinheiten. Auch er endet mit einer Lernergebnisfeststellung.

Jährliche Aufbauqualifizierung

Im Laufe Ihrer weiteren Tätigkeit als Kindertagespflegeperson nehmen Sie jährlich an einer Aufbauqualifizierung im Umfang von mindestens 20 UE teil.

Kosten der Kindertagespflege im Landkreis Gießen

Die Gebührensatzung zur Kindertagespflege des Landkreises Gießen regelt die Finanzierung der Betreuung. Der Landkreis Gießen übernimmt einen Anteil der Betreuungskosten. Somit ist ein Platz in Kindertagespflege in der Regel nicht teurer als ein entsprechender Kitaplatz. Bei entsprechendem Bedarf kann ein Antrag auf Erlass des Kostenbeitrages gestellt werden.
Weiter Informationen: www.lkgi.de

Informationen zur Ausbildung als Tagespflegeperson und eine individuelle Beratung dazu erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Kindertagespflegebüro. Wenn Sie in der Stadt Gießen oder in den Gemeinden Pohlheim, Linden, Langgöns, Heuchelheim, Biebertal oder Wettenberg wohnen, informieren wir Sie gerne über die nächsten Ausbildungskurse und alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Kindertagespflege für Sie eine geeignete berufliche Perspektive sein könnte.
Wir bieten dazu regelmäßig Info-Veranstaltungen an. Die nächsten Termine erfragen Sie bitte in unserem Büro.
Weitere Details finden Sie auch unter dem Menüpunkt: Tagespflegebüro Gießen und Netzwerk Kindertagespflege.

Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz im Umfang von 30 Stunden. Er wird durch kann durch das Angebot eines Betreuungsplatzes in Kindertagespflege oder in einer Kindertageseinrichtung erfüllt.

Werden wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium weitere Wochenstunden benötigt, wird dies beim zuständigen Jugendamt entsprechend beantragt und nachgewiesen.

Kontakt

Eltern helfen Eltern
Rooseveltstraße 3, 35394 Gießen

Christine Rinn
Fachberaterin Kindertagespflege
Telefon: 0641 – 301 25 79

Formulare zur Betreuungsplatz-Anfrage Kindertagespflege im Landkreis Gießen:

Der Qualifizierungskurs erfolgt über das AWO Bildungswerk. Weitere Informationen gibt es hier: