Kinderbetreuung und mehr

Kindertagespflege ist nach dem Wunsch und Wahlrecht der Eltern eine gleichberechtigte und gleichermaßen öffentlich geförderte Art der Kinderbetreuung.

Wir sind für die Stadt Gießen und einen Teil des Landkreises das zuständige Kindertagespflegebüro. Wir vermitteln Ihnen eine passende Tagesmutter oder Tagesvater, beraten Sie über die unterschiedlichen Betreuungsarten oder beantworten Ihre Fragen rund um Kindertagespflege.
Wenn Sie selbst Interesse daran haben, als Tagespflegeperson oder Babysitter zu arbeiten, sind wir ebenfalls für Sie da.

Weiterhin unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Betreuung bei Betreuungsengpässen, wenn zum Beispiel ein Elternteil krank wird oder Sie einfach abends einen Babysitter suchen.

Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Kindertagespflege:
  • Tagesmutter oder Tagesvater
    Sie sind selbstständig tätig und betreuen in der Regel in ihrer eigenen Wohnung.
  • Kinderfrau bzw. Babysitter
    Sie sind nicht selbstständig tätig und betreuen im Haushalt der jeweiligen Familie, je nach Betreuungsumfang als Minijobber oder als sozialversicherte Angestellte.

Grundsätzlich ist dann eine Pflegeerlaubnis erforderlich, wenn Ihre Kinder außerhalb ihrer Wohnung mehr als fünfzehn Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreut werden.

Alle von uns vermittelten Tagesmütter, -väter oder Kinderfrauen haben eine gültige Pflegeerlaubnis. Diese Pflegeerlaubnis wird vom jeweils zuständigen Jugendamt (Stadt oder Landkreis Gießen) erteilt. Um die Erlaubnis zur Betreuung von Tageskindern vom Jugendamt zu erhalten, müssen diverse Vorgaben erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Qualifizierungskurs „Kindertagespflege“
  • Teilnahme am Kurs „1.Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder“
  • Hospitation bei einer erfahrenen Tagesmutter oder in der Krabbelgruppe einer Kita
  • mind. ein Hausbesuch durch das zuständige Tagespflegebüro vor Beginn der Tätigkeit sowie weitere Hausbesuche im Laufe der Tätigkeit
  • gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. B2-Zertifikat)
  • Vorliegen diverser Unterlagen ( z.B. ärztliches Attest für alle Familienangehörigen, erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Familienmitglieder ab 14 Jahren, Profilbeschreibung der Tagespflegestelle)
  • Positive Beurteilung der persönlichen Eignung zur Kindertagespflege durch das Tagespflegebüro Eltern helfen Eltern e.V.Weiterhin sind jährliche Fortbildungen sowie Auffrischungen des 1. Hilfe-Kurses verbindlich vorgeschrieben.
    Tagesmütter (oder ein Tagesvater) können eine Pflegeerlaubnis für zwei bis maximal fünf Tageskinder beantragen, je nach Berufserfahrung, Räumlichkeiten oder Anzahl der eigenen Kinder. Die Pflegeerlaubnis ist maximal fünf Jahre gültig. Sie kann dann neu beantragt werden.

Weitere Details finden Sie auch unter dem Menüpunkt: Tagespflegebüro Gießen.

Ähnlich wie Kitagebühren gibt es auch für die private Kindertagepflege öffentliche Förderungen. So ist die Betreuung in Kindertagespflege oft nicht teurer als ein entsprechender Kita-Platz. Die Gebühren sind in der Gebühren-Satzungen des Landkreises und der Stadt Gießen geregelt.
Weitere Details finden Sie auch unter dem Menüpunkt “Tagespflegebüro Gießen” oder “Netzwerk Kindertagespflege”.
Informationen zur Ausbildung als Tagespflegeperson und eine individuelle Beratung dazu erhalten Sie in dem für Sie zuständigen Kindertagespflegebüro. Wenn Sie in der Stadt Gießen oder in den Gemeinden Pohlheim, Linden, Langgöns, Heuchelheim, Biebertal oder Wettenberg wohnen, informieren wir Sie gerne über die nächsten Ausbildungskurse und alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen. Gerne überlegen wir gemeinsam mit Ihnen, ob die Kindertagespflege für Sie eine geeignete berufliche Perspektive sein könnte.
Wir bieten dazu regelmäßig Info-Veranstaltungen an. Die nächsten Termine erfragen Sie bitte in unserem Büro.
Weitere Details finden Sie auch unter dem Menüpunkt: Tagespflegebüro Gießen und Netzwerk Kindertagespflege.
Jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr hat einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser Rechtsanspruch kann durch das Angebot eines Betreuungsplatzes in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Der Betreuungsumfang beträgt in der Regel 20 Wochenstunden. Wenn wegen Berufstätigkeit, Ausbildung oder Studium mehr Wochenstunden benötigt werden, kann beim zuständigen Jugendamt ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier:  www.bmfsfj.de

Kontakt

Eltern helfen Eltern

Rooseveltstraße 3, 35394 Gießen
Tel.: 0641 – 33 33 0
Fax: 0641 – 3 01 25 78