Um als Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich: Tagesmutter oder Tagesvater) tätig werden zu können, benötigen Sie eine Pflegeerlaubnis. Diese Pflegeerlaubnis wird vom Jugendamt der Stadt Gießen erteilt. In § 43 des Sozialgesetzbuches sind die Rahmenbedingungen hierfür geregelt.
Am Anfang Ihrer Ausbildung zur Kindertagespflegeperson steht eine ausführliche Information und persönliche Beratung im Kindertagespflegebüro. Wir informieren Sie über diverse rechtliche und steuerliche Aspekte der Tätigkeit. Gemeinsam schauen wir, ob die Kindertagespflege für Sie eine berufliche Perspektive bieten kann.
Voraussetzungen für eine Teilnahme am Kurs sind unter anderem:
- ausführliches persönliches Aufnahmegespräch
- Nachweis eines Schulabschlusses
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
- Lebenslauf
- Gesundheitsattest
- Sprachzertifikat B2 (oder dem entsprechende Sprachkenntnis in Wort und Schrift)
Der nächste Kurs beginnt voraussichtlich im Februar 2025 und wird vom AWO Bildungswerk angeboten. Die Anmeldung zum „Qualifizierungskurs Kindertagespflege“ erfolgt über uns.
Der Ausbildungskurs umfasst insgesamt 300 Unterrichtseinheiten (UE) (je 45 min) und gliedert sich in zwei Teile:
Teil A (tätigkeitsvorbereitender Teil)
Der tätigkeitsvorbereitende Teil umfaßt 160 UE plus ca. 100 sog. Selbstlerneinheiten. Ergänzt wird dieser Teil durch einen Kurs „1. Hilfe für Säuglinge und Kleinkinder“ (16 UE). Außerdem gibt es zwei Praktika zu je 40 UE: (a) bei einer langjährig tätigen Kindertagespflegeperson und (b) in einer Krabbelgruppe einer Kindertagesstätte.
Im Laufe des Kurses kommen wir zu einem Hausbesuch zu Ihnen, um Ihre Räumlichkeiten kennenzulernen. Wir prüfen, ob in Ihren Räumlichkeiten die erforderlichen Vorgaben für die Betreuung von Tageskindern erfüllt sind und alles gut dafür vorbereitet ist.
Dieser Teil des Kurses schließt mit einer Lernergebnisfeststellung ab.
Danach können wir für Sie eine Pflegeerlaubnis beim Jugendamt der Stadt Gießen beantragen. Dafür sind weitere Unterlagen notwendig, z.B.
- ärztliches Attest für alle Haushaltsmitglieder
- erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse für alle Haushaltsmitglieder ab 14 Jahren
Eine Pflegeerlaubnis ist immer befristet auf max. fünf Jahre. Sie erlaubt je nach Ihren Räumlichkeiten oder der Anzahl Ihrer eigenen Kinder die Betreuung von einem bis zu maximal fünf Tageskindern. Nach den fünf Jahren kann jeweils erneut eine Erlaubnis beantragt werden.
Teil B (tätigkeitsbegleitender Teil)
Wenn Sie die Pflegeerlaubnis erhalten haben, können Sie als Kindertagespflegeperson mit der Betreuung von Tageskindern beginnen.
Dann beginnt auch der tätigkeitsbegleitende Teil der Qualifizierung. Dieser Teil umfasst 140 UE plus ca. 40 UE Selbstlerneinheiten. Auch er endet mit einer Lernergebnisfeststellung.
Im Laufe Ihrer weiteren verantwortungsvollen Tätigkeit als Kindertagespflegeperson nehmen Sie dann jedes Jahr weiter an Fortbildungen teil (jährlich 20 UE). Außerdem gibt es die Möglichkeit im Rahmen einer Supervisionsgruppe mit Berufskolleginnen den Betreuungsalltag und die dabei auftretenden Fragen zu besprechen.
Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an der Qualifizierung haben!